Kann ich als Bürge aus einer Bürgschaft aussteigen?
22. September 2020, Julia Weber
Bürgschaften bedeuten nichts anderes, als dem Kreditgeber eine Sicherheit zu geben. Beim Kredit bedeutet das, falls der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen kann, in der Folge der Bürge die noch offenen Zahlungen übernehmen muss. Doch kann man als Bürge aus dieser Verpflichtung auch wieder aussteigen?
Die Übernahme einer entsprechenden Bürgschaft ist eine nicht unproblematische Sache: Die eingegangene Bürgschaft so einfach wieder zurück zu ziehen ist natürlich nicht so ohne weiteres möglich; denn diese „Verbürgung” dient dem Kreditgeber, also der Bank, als Sicherheit, falls der (Haupt-) Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten kommen sollte.
Denn spätestens dann muss der Bürge (als Mitkreditnehmer sozusagen) für die Raten aufkommen und weiter zahlen. Kann er selbst auch nicht mehr zahlen, so wird die Forderung gegen ihn genauso gestellt wie gegen den eigentlichen Kreditnehmer.
Expertentipp: Ein Bürge sollte es sich ganz genau überlegen, ob er für den Freund, Bekannten oder Verwandten eine Bürgschaft eingeht, denn erst wenn der Kredit komplett abbezahlt wurde, ist auch der Bürge aus der Bürgschaft entlassen.
Ihre Julia Weber, Kreditexpertin