Habe meinem Bruder für Kredit gebürgt, wie komme ich da wieder raus?
12. Mai 2014, Julia Weber
“Vor eineinhalb Jahren bat mich mein Bruder, ihm für einen Kredit zu Bürgen. Mein Bruder hatte damals auch noch geregelte Arbeit, doch jetzt nicht mehr, da sein ehemaliger Arbeitgeber in Konkurs ging. Nun wird er die Kreditraten nicht mehr zahlen können, für die ich eine Bürgschaft übernommen habe. Derzeit steht noch ein Gesamtbetrag von etwa 18000 Euro offen.
Die Bank hat mir jetzt gedroht, mich in Haftung zu nehmen. Was kann ich machen, um aus dieser – eigentlich nicht selbst verschuldeten Situation – wieder heraus zu kommen? Gibt es rechtlich Möglichkeiten, die Bürgschaft im Nachhinein abzuerkennen?”
Frage gestellt von Melanie P. aus Gütersloh
Antwort der Redaktion:
Bürgschaft ist Bürgschaft! Sie haben für Ihren Bruder sozusagen gehaftet, daher ist ein Ausstieg aus einer einmal eingegangenen Bürgschaft nicht möglich. Sprechen Sie schnellstens mit dem Bankberater, um die Sache per kleinen Monatsraten aus der Welt zu schaffen. Bis ihr Bruder wieder Zahlungen leisten kann, werden Sie von der Bank für diese Bürgschaft gerade stehen müssen.
Bleibt nur zu hoffen, dass Ihr Bruder schnellstens wieder Arbeit findet. Leider kann ich Ihnen auf Ihre Anfrage keine positivere Antwort geben.
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Ihre Julia Weber, Kreditexpertin