Eidesstattliche Versicherung abgelegt – gibt es trotzdem Kredit?
22. Mai 2014, Julia Weber
Probleme mit der Bonität: Kann ein Darlehen auch von Personen beantragt werden, die erst kürzlich die „Eidesstattliche Versicherung” abgegeben haben?
Folgende Frage von Herrn Herbert U. aus Salzgitter erreichte uns dazu: “Erst im letzten Monat musste ich beim Gerichtsvollzieher wegen einiger Versäumnisse die eidesstattliche Versicherung abgeben. Nun bin ich in einer finanziell absolut schlimmen Lage und benötige ganz dringend von irgendwo her 5000,- Euro. Besteht irgendwie die Chance, von einem Finanzvermittler aus der Schweiz dies Geld zu bekommen? Danke für eine Antwort.”
Der Expertenrat unserer Redakteurin Julia Weber:
Nein, da kann ich Ihnen keinerlei Hoffnungen machen. Nach Abgabe der „Eidesstattlichen Versicherung”, früher auch als „Offenbarungseid” bekannt, gibt es für Kredit suchende deutschlandweit keine Banken, die zum Finanzieren bereit wären. Auch sollte man in diesen Fällen nicht versuchen, bei den bekannten Kreditvermittlern „ohne Schufa” zu beantragen.
Finanzielle Lage muss für Kredit geordnet sein!
Bringen Sie Ihre finanzielle Lage bitte erst so weit in Ordnung, so dass Ihre Schufa wieder „sauber” ist und denken Sie erst dann über einen weiteren Kredit nach! Ein stabiles Einkommen bei geordneter Bonität ist bei allen Kreditgebern Voraussetzung und Basis einer Finanzierungsanfrage!
Link zu ähnlichem Thema: Die Bank hat meinen beantragten Kredit abgelehnt
Tipp: Bei mittlerer bis guter Bonität empfehlen wir Ihnen den bewährten Kreditbroker Bon-Kredit – über den folgenden Verweis kommen Sie zum Anbieter und genießen alle Vorteile:
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Ihre Julia Weber, Kreditexpertin
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